Oscar Germann

* 19.08.1889 in Frauenfeld – † 01.12.1979 in Bottmingen
Beruf: Jurist, Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie
Voller Name: Oscar Adolf Germann


Sohn des Adolf Germann (Jurist) und der Hermine, geborene Kunz. Heirat 1930 mit Elisabeth Martin. Zwei Töchter, ein Sohn.

Oscar Germann wurde 1889 als einer von vier Söhnen in Frauenfeld geboren. Er besuchte da die Primarschule und Kantonsschule und begann im Anschluss daran in Zürich ein Studium der Jurisprudenz. Für einige Semester studierte er in Leipzig, München und Wien, beendete das Studium jedoch in Zürich und promovierte 1914 bei Emil Zürcher zur Strafbarkeit des Versuchs. Im Ersten Weltkrieg leistete er militärischen Aktivdienst als Oberstleutnant. 1915 eröffnete er für kurze Zeit eine eigene Kanzlei. 1916 schrieb er sich in Berlin für ein Philosophie-Studium ein, schloss es allerdings nicht ab. Nach dem Ende des Krieges arbeitete Germann ab 1918 in der Abteilung Industrie des Volkswirtschaftsdepartements in Bern und war dort vor allem an Gesetzesentwürfen beteiligt. 1919 habilitierte er sich an der Universität Bern und lehrte dort bis 1921 als Privatdozent Strafrecht und Rechtsphilosophie. Er lebte eine Zeitlang in England und Berlin und versuchte sich in dieser Zeit an kulturkritischen Arbeiten, kehrte 1923 aber wieder nach Bern zurück. Er setzte seine Tätigkeiten als Gutachter in der Gesetzgebung, beim Militär im Generalstabsdienst und als Dozent an der Universität fort, ab 1927 als ausserordentlicher Professor. 1929 folgte Germann dem Ruf nach Basel auf ein Ordinariat für Strafrecht. 1933 und 1947 war er Dekan der Juristischen Fakultät. Während des Zweiten Weltkriegs nahm ihn vermehrter militärischer Aktivdienst in Anspruch. Als Oberst war er vorrangig für die Leitung von Übungen zuständig – er war an der Réduit-Stellung unter General Guisan beteiligt –, lehrte zugleich aber weiter an der Universität. Noch vor Kriegsende beendete Germann 1945 seine militärische Laufbahn. Er zog mit seiner Familie von Basel nach Bottmingen und widmete sich nun vollständig der universitären Lehre und der Tätigkeit als Rechtsgutachter für verschiedene Institutionen zum Arbeits- und Wettbewerbsrecht. Germann war an der Revision des Schweizerischen Strafgesetzbuchs beteiligt und hielt Gastvorträge in Brüssel, Utrecht und Freiburg im Breisgau. Von 1951 bis 1958 war er leitender Redaktor der «Schweizerischen Zeitschrift für Strafrecht» und infolgedessen Ehrenmitglied der Schweizerischen kriminalistischen Gesellschaft. 1957 verlieh ihm die Universität Freiburg im Breisgau den Ehrendoktortitel, 1958 die Universität Montpellier und 1959 die Universität Genf. 1961 emeritierte Germann. Er starb am 1979 in Bottmingen.

Autor: Roman Seifert

Werke (Auswahl)

Über den Grund der Strafbarkeit des Versuchs. Dissertation Universität Zürich. Aarau 1914.

Die Bestimmungen über die Teilnahme im Entwurf eines schweizerischen Strafgesetzbuches. Habilitation Universität Bern. Breslau 1923.

Schweizerisches Strafgesetzbuch. Zürich 1938.

Grundlagen der Rechtswissenschaft. Einführung in deren Probleme, Methoden und Begriffe. Bern 1950.

Probleme und Methoden der Rechtsfindung. Bern 1965.

Erinnerungen. Bern 1977.

Grundlagen des schweizerischen Rechts über unlautern Wettbewerb. Bern 1979.

Literatur

Kunz, Ronald: Oscar Adolf Germann (1889–1979). In: Hafner, Felix et al. (Hg.): Geschichte der Basler Juristischen Fakultät 1835–2010. Basel 2011, S. 200–204.

Oscar Adolf Germann 1889–1979. In: Schweizerische Zeitschrift für Strafrecht, Bd. 97 (1980), S. 98f.

Senn, Hans: Réduit. In: Historisches Lexikon der Schweiz. URL: www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D8696.php, Zugriff: 04.07.2014.

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