Frank Weiss

* 22.05.1913 in Basel – † 23.04.2006 in Arlesheim
Beruf: Jurist, Verwalter der Lohnausgleichskasse, Vorsteher der Eidgenössischen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)


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Frank Weiss


Sohn des Ernst Weiss und der Hedwig, geborene Müller. Erste Ehe 1942 mit Johanna Rykart. Zweite Ehe mit Thérèse Bleuel. Zwei Kinder.

Frank Weiss wuchs als jüngstes von vier Kindern in einer christlich geprägten Mittelstandsfamilie in Basel auf. Nach der Maturität am Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Gymnasium in Basel fing er 1932 in Berlin ein Studium der Jurisprudenz an. Dort begann er sich auch im Rahmen der sozialistischen Bewegung für Politik zu interessieren und wurde Mitglied der Sozialistischen Arbeiterpartei Berlin. Als er 1936 in Basel sein Studium fortsetzte, wurde er – bekennender Anti-Stalinist –Mitglied der Marxistischen Studentengruppe. 1940 erlangte Weiss seine Promotion an der Universität Basel zum Thema «Die Integration des Staates» bei Professor Arthur Baumgarten. 1936 trat Weiss der Sozialdemokratischen Partei bei. Nach den Moskauer Prozessen von 1936/37 versuchte er zusammen mit Gesinnungsgenossen, im Namen Leo Trotzkis Klage gegen Stalin einzuleiten. 1937 entgingen Weiss und die anderen trotzkistischen Anhänger in Mülhausen knapp einem Attentat von stalinistischer Seite. Weiss schloss sich 1944 der neu gegründeten Partei der Arbeit (PdA) an und wurde als deren Vertreter in den Basler Grossen Rat gewählt. Nach verschiedenen Volontariaten wurde Weiss 1944 zum Leiter der Lohn- und Verdienstausfallskasse gewählt und baute ab 1948 die Ausgleichskasse Basel-Stadt auf. Weiss trat 1948 als Grossrat, Bürgerrat und Genossenschaftsrat der PdA sowie aus der Partei zurück. Der Rücktritt erfolgte aufgrund innerparteilicher Differenzen und aufgrund seiner bevorstehenden Wahl zum Vorsteher der Eidgenössischen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Weiss’ Errungenschaften bestanden im Aufbau der neu geschaffenen eidgenössischen AHV, zu der 1957 noch die Familienausgleichskasse und 1960 die Invalidenversicherung kamen. Fünfunddreissig Jahre lang wirkte er bei der Weiterentwicklung der AHV mit. Während fünfzehn Jahren war er Präsident der Konferenz der kantonalen Ausgleichskassenleiter. Neben seiner Arbeit für die AHV betätigte sich Weiss auch im Verwaltungsrat des Allgemeinen Consumvereins, als Mitglied des Appellationsgerichts sowie im Bürgerrat, den er kurze Zeit präsidierte. Ausserdem engagierte sich Weiss intensiv in der Basler Kulturszene. Sein besonderes Interesse galt dem Film. Ab 1932 war er Mitglied beim Neuen Montag, dem Vorläufer von Le Bon Film. Bei Le Bon Film wurde Weiss 1938 Vorstandsmitglied und amtete von 1949 bis 1970 als Präsident. Le Bon Film wurde zum grössten Filmclub der deutschsprachigen Schweiz und ermöglichte vor allem einem jungen Publikum den Zugang zu qualitativ hochstehenden, anspruchsvollen Filmen aus der ganzen Welt. Weiss wirkte auch in der lokalen Kunstszene und wurde 1948 Mitbegründer der Künstlergruppe Kreis 48, die gemeinsame Ausstellungen organisierte und sich für die Vertretung der Interessen der Künstler im Rahmen des Basler Kunstkredits einsetzte.

Autorin: Manuela Nipp

=Werke

Die Integration des Staates, Diss. iur. Basel 1940.

Die ordentlichen Renten der eidgenössischen Alters- und Hinterlassenenversicherung. In: Der Armenpfleger, Jg. 46, Nr. 2/3, Zürich 1949, S. 14–16 und S. 17–19.

Die Neuordnung der Übergangsrenten in der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). In: Der Armenpfleger, Jg. 48, Nr. 5, Zürich 1951, S. 34–37.

Die Staatsverträge in der Alters- und Hinterlassenenversicherung. In: Der Armenpfleger, Jg. 48, Nr. 6, Zürich 1951, S. 41–45.

Die Beitragspflicht der Altersrentner. Bern 1972.

Die 8. AHV-Revision. Ein gewichtiger Schritt nach vorwärts. In: Schweizerische Zeitschrift für Sozialversicherung, Nr. 17, H. 2, Bern 1973, S. 117–130.

Die 2851 Wurzeln des AHV-Baumes. In: Zeitschrift für die Ausgleichskassen der AHV und ihre Zweigstellen, H. 5, Bern 1973, S. 276–285.

Einige Gedankensplitter aus der Praxis der kantonalen Ausgleichskassen. In: Schweizerische Zeitschrift für Sozialversicherung, Nr. 19, H. 1, Bern 1975, S. 45–54.

Wirkungen erbrechtlicher Auslegungsverträge. In: Recht und Rechtsbesinnung. Gedächtnisschrift für Günther Küchenhoff. Berlin 1987, S. 389–408.

Zur Beeidigung von Beteiligten im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit. In: Recht und Kriminalität. Festschrift für Friedrich-Wilhelm Krause zum 70. Geburtstag. Köln 1990, S. 275–293.

Literatur

Dr. Frank Weiss zum 60. Geburtstag. In: Basler Nachrichten, 21.05.1973.

Dr. Frank Weiss zum Sechzigsten. In: Basler Volksblatt, 21.05.1973.

Staatsarchiv Basel-Stadt. PA 961 Archiv Frank Weiss. Verwaltungsgeschichte. URL: query.staatsarchiv.bs.ch/query/detail.aspx?ID=137930, Zugriff 18.08.2014.

Archive

Staatsarchiv Basel-Stadt. Privatarchiv Frank Weiss, PA 961.

Schweizerisches Wirtschaftsarchiv, Basel, Biogr. Weiss, Frank.

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